EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Fragen und Antworten zum Ökostrom der Stadtwerke Schwerin



Woher stammt der Ökostrom für diesen Tarif?

Unser Ökostrom stammt derzeit aus europäischen Wasserkraftwerken. Hier finden Sie eine Strombezugsbestätigung für die Stadtwerke Schwerin



Welche Vorteile hat Wasserkraft gegenüber anderen regenerativen Energiequellen?

Wasserkraft zählt wie Wind, Sonne und auch Erdwärme zu den regenerativen Energiequellen, wobei Wasserkraft durch eine besonders hohe Verfügbarkeit gekennzeichnet ist. Verglichen mit dem herkömmlichen Energiemix ist Strom aus Wasserkraft eine umweltfreundliche und zugleich preiswerte Alternative. Besonders im direkten Vergleich mit anderen regenerativen Energiequellen schneidet Wasserkraft gut ab, denn sie benötigt beispielsweise gegenüber Wind- und Solarenergie geringere spezifische Aufwendungen und ist besser steuerbar.



Warum kommt der Ökostrom der Stadtwerke Schwerin nicht aus deutschen Kraftwerken?

Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in Deutschland nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das heißt, er wird mit höheren Preisen vergütet. Darüber hinaus wird Ökostrom hierzulande von Endkunden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohnehin anteilig bezogen, so dass es für Energieversorger in Deutschland vergleichsweise wenig Angebote für einheimisch produzierten Ökostrom gibt.

Länder wie Österreich und Norwegen sind aufgrund ihrer zahlreichen Berge, Seen und Flüsse für die Produktion von Strom aus Wasserkraft geografisch begünstigt. Daher spiegelt die Erzeugungsstruktur der Stromproduktion dort einen besonders hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgern, insbesondere Wasserkraft, wider. Die Stadtwerke Schwerin machen sich diese günstigen Voraussetzungen beim Stromeinkauf zunutze, um umweltschonenden Strom aus reiner Wasserkraft preiswert anbieten zu können.
Der von uns eingekaufte Ökotrom wird von den Wasserkraftwerken physisch in das europäische Stromnetz eingespeist.



Kommt mit dem Ökostrom der Stadtwerke Schwerin ausschließlich Wasserkraft-Strom aus meiner Steckdose?

Nein. Das Stromversorgungsnetz kann man gut mit einem See mit vielen Zuflüssen (Stromproduzenten) und Abflüssen (Stromverbraucher) vergleichen. Kein Stromversorger oder -anbieter kann sicherstellen, dass ausschließlich der von ihm angebotene Strom bei seinen Kunden aus der Steckdose kommt. Dass der Strom aus einem europäischen Wasserkraftwerk bei unseren Kunden in Deutschland aus der Steckdose kommt, ist physikalisch nicht möglich. Dennoch entscheiden Sie mit der Wahl Ihres Stroms, welcher Stromproduzent wie viel in den "Stromsee" einspeist.



Welchen umweltpolitischen Nutzen bringt der Kauf des Ökostroms von den Stadtwerken Schwerin?

Nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft wird das produziert, was nachgefragt wird. Wenn sich viele Kunden für umweltfreundlichen Strom entscheiden, dann wird sich dies auch positiv auf die Erzeugung auswirken. Je mehr Kunden Ökostrom kaufen, desto größer werden auch unsere Bestellmengen für Strom aus Wasserkraft sein. So trägt jeder Ökostromkunde dazu bei, dass der regenerativ erzeugte Stromanteil immer weiter steigt.

Zugleich investieren wir in unserem Schweriner Netzgebiet in umweltschonende Verfahren der Energieerzeugung wie das umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplungsverfahren und die Erzeugung von Strom und Wärme mit Hilfe von Biogas und Sonnenenergie (Photovoltaik). Den von uns selbst produzierten Ökostrom vermarkten wir nicht direkt an Endverbraucher.

Die Stadtwerke Schwerin werden so ihrer Verantwortung gerecht und leisten auch auf regionaler Ebene einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz. Schon heute stammen bereits fünf Prozent der Fernwärmeeinspeisung in Schwerin aus regenerativen Energiequellen - damit sind die Stadtwerke Schwerin einer der Vorreiter in Mecklenburg-Vorpommern für diesen Bereich.



Müssen Ökostromkunden die EEG-Umlage zahlen?

Bis zum 30.06.2022 mussten auch Ökostromkunden die EEG-Umlage zahlen. Um aber Stromkunden von den steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage beschlossen. Früher als ursprünglich geplant, sank die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab dem 1. Juli 2022 auf null Cent.