EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Grundversorgung mit Strom


Allen Haushaltskunden im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) bietet die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) die Grundversorgung mit Strom an. Basis hierfür sind die Vorgaben des § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Haushaltskunden im Sinne des EnWG (§ 3 Abs. 22) sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.



Allgemeine Strompreise ab dem 01.01.2023 für Privatkunden


Ohne Leistungsmessung, ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis  Cent/kWh 46,49 55,32
Grundpreis EUR/Jahr 111,00 132,09

Ohne Leistungsmessung, mit Schwachlastregelung (Zweitarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 47,84 56,93
Schwachlast- Arbeitspreis Cent/kWh 43,54 51,81
Grundpreis EUR/Jahr 117,24 139,52

* inkl. Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer,
   ändern sich die Bruttopreise entsprechend.


Allgemeine Strompreise vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 für Privatkunden


Ohne Leistungsmessung, ohne Schwachlastregelung (Eintarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis  Cent/kWh 23,407 27,85
Grundpreis EUR/Jahr 99,00 117,81

Ohne Leistungsmessung, mit Schwachlastregelung (Zweitarifzähler):

Preisbestandteil Einheit netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 24,757 29,46
Schwachlast- Arbeitspreis Cent/kWh 20,457 24,34
Grundpreis EUR/Jahr 105,24 125,24

* inkl. Umsatzsteuer, gerechnet mit 19 Prozent. Ändert sich die Umsatzsteuer,
   ändern sich die Bruttopreise entsprechend.