Sammelgruben in Freizeitnutzung

Als Ansprechpartner für die Vereinbarung von Entsorgungsterminen für Sammelgruben in Kleingärten und Bootshausanlagen steht Ihnen

Montag - Donnerstag: von 08:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:  von 08:00 bis 11:00 Uhr

unser Grubenmanagement zur Verfügung.



Im April 2014 hat die LH Schwerin eine Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung von abflusslosen Sammelgruben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin erlassen. Mit der Umsetzung der Allgemeinverfügung wurde die Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin (SAE) beauftragt.

Die Abwasserentsorgung der Sammelgruben in Freizeitnutzung (Kleingärten und Bootshausanlagen) unterliegt den Bestimmungen der Abwassersatzung. Die SAE hat die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin mbH & Co. KG (WAG) mit der Abfuhr der Sammelgruben in den Gebieten der Freizeitnutzung beauftragt. Die Abfuhrtermine finden Sie hier: ► Entsorgungstermine in Kleingartenanlagen

Die Abrechnung dieser Leistungen gegenüber den Kunden erfolgt durch die SAE. Vor Ort wird nicht kassiert!