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regionale Entwicklung

Klimaprämie für Ihr Elektroauto


Als Fahrerin oder Fahrer eines Elektrofahrzeugs helfen Sie aktiv mit, umweltschädliches CO2 einzusparen - ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. Und auch finanziell lohnt sich Ihr Klima-Engagement. Mit dem „Verkauf“ Ihrer eingesparten Treibhausgase, der sogenannten THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote), können Sie sich jährlich eine Klimaprämie sichern.

► Klimaprämie (THG-Quote) beantragen [Externer Link]


Was ist die THG-Quote?

Durch den THG-Quotenhandel soll der Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich erhöht werden. Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin verkaufen, sind dazu verpflichtet, die beim Verbrennen dieser Kraftstoffe entstehenden CO2-Emissionen auszugleichen. In welcher Größenordnung alternative Kraftstoffe beigemischt werden müssen, regelt dabei die THG-Quote.

Das gelingt zum Beispiel, indem die Mineralölkonzerne klimaschonende Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Oder sie erwerben THG-Quotenmengen Dritter, die selbst emissionsarme oder -freie Kraftstoffe anbieten. Und genau davon profitieren E-Autofahrer. 

Weil es aber praktisch nicht möglich ist, dass Sie als Verbraucherin oder Verbraucher direkt an die Mineralölkonzerne herantreten, erlaubt der Gesetzgeber, dass Sie die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote an einen Dienstleister übertragen.


Wie erhalten E-Autofahrer die Klimaprämie?

Alle privaten oder gewerblichen Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen können ihre CO2-Einsparungen einmal im Jahr an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen. Da die Quotenmengen einzelner Elektrofahrzeuge aber zu gering sind, um diese direkt an die Mineralölkonzerne zu verkaufen, bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner, der THG-Quoten GmbH, die Vermarktung Ihrer THG-Quote an. Eigentümer von reinen Elektroautos erhalten dafür einmal im Jahr eine Klimaprämie. Für Hybrid-Autos, Plug-In-Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sieht der Gesetzgeber keine Förderung vor.


Jetzt Klimaprämie beantragen

Registrieren Sie sich jetzt mit wenigen Klicks für die Klimaprämie (THG-Quote). Dazu benötigen Sie lediglich eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins. Alles Weitere übernimmt unser Partner, die THG-Quoten GmbH, für Sie. Ihre Prämie erhalten Sie automatisch auf Ihr Bankkonto.

Pro Fahrzeugschein kann die Klimaprämie einmal pro Jahr ausgezahlt werden.

Die Klimaprämie (THG-Quote) für das laufende Jahr muss bis spätestens zum 31.10. beantragt werden.


► Klimaprämie (THG-Quote) beantragen

Höhe der Klimaprämie (THG-Quote)

Die THG-Prämie ist abhängig vom aktuellen Marktwert je Tonne CO2. Die Höhe des auszuzahlenden Betrags wird immer für drei Monate festgesetzt. Für all diejenigen, die sich bis zum 31. Dezember 2024 neu anmelden, beträgt die Jahresprämie derzeit

  • 50 Euro für Elektroautos (M1)
  • 75 Euro für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1)
  • 515 Euro für LKW zwischen 3,5 und 12 Tonnen (N2)
  • 835 Euro für LKW über 12 Tonnen (N3)

Sie haben Ihre Klimaprämie bereits beantragt?

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer THG-Quote können Sie im THG-Kundenportal einsehen.

Registrieren Sie sich hierfür einfach mit Ihrer E-Mailadresse, die Sie auch für die Beantragung Ihrer Prämie genutzt haben. Anschließend können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.


Fragen und Antworten zur Klimaprämie (THG-Quote)

Wie kann ich mich für die Klimaprämie (THG-Quote) anmelden?

Um die Klimaprämie zu erhalten, können Sie sich online auf unserer Internetseite mit wenigen Klicks für die Klimaprämie (THG-Quote) registrieren.

Sie brauchen hier lediglich eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind.


Welche Fahrzeuge sind für die Klimaprämie (THG-Quote) zugelassen?

Für die Klimaprämie (THG-Quote) sind nur reine Elektroautos zugelassen. Hybrid-Autos, Plug-In Hybride, Verbrenner sowie Wasserstoff- und Erdgas-Autos sind nicht zugelassen.

Sind Leasingfahrzeuge auch für die THG-Quote berechtigt?

Voraussetzung für den Erhalt der THG-Quote ist, dass Sie im Besitz des Fahrzeugscheins sind. Wenn Sie diesen haben, können Sie die THG-Quote auch für Ihr Leasingfahrzeug beantragen.

Warum kann ich meine THG-Quote nicht selber verkaufen?

Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese an die Mineralölkonzerne verkaufen können. Daher bündeln die Stadtwerke Schwerin in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten anderer Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren.

Außerdem sind eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

Woher weiß ich, dass die Registrierung geklappt hat?

Wenn Sie die Registrierung Ihres E-Fahrzeugs auf über unsere Website abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sofern Ihr Prämienantrag abgeschlossen ist, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Wann erhalte ich meine Klimaprämie (THG-Quote)?

Ihre Klimaprämie erhalten Sie normalerweise innerhalb von drei bis vier Monaten. Da vorher eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden durchlaufen werden müssen, kann es aber unter Umständen auch länger dauern.

Wie wird meine Klimaprämie steuerrechtlich behandelt?

Am 29.03.2022 hat das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:

"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels 'Anschaffung' nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."

Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist.

Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da die Stadtwerke Schwerin nicht befugt sind, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.

Bin ich als Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen ebenfalls berechtigt?

Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die Klimaprämie (THG-Quote) für Ihre Fahrzeuge beantragen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist.

Muss ich die Klimaprämie jährlich neu beantragen?

Ja, die Klimaprämie für Elektroautos (THG-Quote) muss jährlich neu beantragt werden.

Ab November können Sie die Prämie für das Folgejahr über das THG-Kundenportal beantragen.

Die Klimaprämie (THG-Quote) für das laufende Jahr muss bis spätestens zum 31.10. beantragt werden.

Ich habe ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft. Kann ich THG-Quote trotzdem beantragen?

Pro Fahrzeugschein kann die THG-Quote einmal im Jahr ausgezahlt werden. Wurde sie für Ihr Fahrzeug noch nicht beantragt und ausgezahlt, können Sie die Klimaprämie beantragen.

Wurde die Klimaprämie von dem Vorbesitzer aber bereits beantragt und ausgezahlt, können Sie die THG-Quote leider nicht erneut beantragen.