Erstellung eines Abwasseranschlusses

  1. Der Bauherr (ggf. Baufirma im Auftrag des Bauherrn) stellt einen „Antrag auf Erlaubnis zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage“ an die SAE. Die Antragsformulare einschließlich den dazugehörigen Informationsmaterialien können Sie unter ► www.schweriner-abwasserentsorgung.de/Kundenservice/Anträge&Infos [Externer Link] herunterladen oder beim Kundenservice der Stadtwerke Schwerin erhalten. Den Anträgen sind ein Lageplan des Grundstückes sowie eine Entwässerungszeichnung beizufügen.

  2. Der Bauherr erhält die schriftliche Erlaubnis von der SAE mit entsprechenden Auflagen und einen Lageplanauszug vom Bestand der öffentlichen Entwässerungsanlagen mit dem gekennzeichneten Anschlusspunkt (in der Regel das Ende der Anschlussleitung an der privaten Grundstücksgrenze).

  3. Die Verlegung der Schmutz- bzw. Regenwasserleitung vom bezeichneten Anschlusspunkt bis zum Haus (Grundstücksentwässerungsanlage) ist durch Beauftragung einer Fachfirma durch den Bauherrn zu veranlassen und zu finanzieren.

  4. Die technische Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt bei offener Baugrube im Auftrag der SAE durch den Abnahmemeister der WAG.
    Dem Bauherrn entstehen durch die Erteilung der Erlaubnis und durch die technische Abnahme durch die WAG keine Kosten.