Mehr als 99 Prozent der Einwohner Schwerins sind an das Kanalnetz angeschlossen. Aber nicht für alle Grundstücke ist ein Anschluss sinnvoll. Es gibt auch in Schwerin entlegene Grundstücke für die ein zentraler Anschluss an das öffentliche Kanalnetz wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und die deshalb ihr Abwasser dauerhaft über eine abflusslose Sammelgrube oder eine Kleinkläranlage entsorgen müssen. Die Entscheidung, ob ein Grundstück angeschlossen wird, oder ob der Grundstückseigentümer eine Sammelgrube oder Kleinkläranlage errichten muss, trifft die SAE gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer und der Wasserbehörde, sobald ein Grundstückseigentümer einen Antrag zum Anschluss an die öffentliche Entwässerung gestellt hat.
Antrag auf Erlaubnis zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage bzw. zur Änderung des Anschlusses
Wenn eine solche Anlage auf dem Grundstück errichtet wurde, trägt der Grundstückseigentümer die Verantwortung, dass die Anlage auch nach dem Stand der Technik betrieben wird. Dabei ist sicher zu stellen, dass das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben bzw. der Schlamm aus Kleinkläranlagen auch einer ordnungsgemäßen Reinigung zugeführt wird.
Abfuhrunternehmen | |
NWL Norddeutsche Wasser-Logistik GmbH Vielbecker Weg 8c 23936 Grevesmühlen Tel: 03881 756 49-0 Fax: 03881 757 484
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Terminabsprachen müssen direkt zwischen dem Kunden und der Abfuhrfirma vorgenommen werden. Die Kosten für die Abfuhr trägt die SAE. Der Kunde erhält einen Gebührenbescheid.
Wird das
Abwasser einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück zugeführt, ist der Fäkalschlamm mindestens einmal im Jahr durch das von der Stadt beauftragte Abfuhrunternehmen entsorgen zu lassen. Den Auftrag für die Abfuhr muss der Grundstückseigentümer veranlassen. Für die Einleitung ins Gewässer benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch die Untere Wasserbehörde erteilt.
Bei Entsorgung über eine
abflusslose Sammelgrube wird das Abwasser einer Auffanggrube auf dem eigenen Grundstück zugeführt. Das Abwasser muss regelmäßig entsorgt werden. Auch hier muss sich der Grundstückseigentümer des von der SAE beauftragten Abfuhrunternehmens bedienen. Im April 2014 wurde in der Landeshauptstadt Schwerin eine
Allgemeinverfügung zur Dichtheitsprüfung abflussloser Sammelgruben
erlassen. Danach hat der Betreiber die Dichtheit der Sammelgrube nachzuweisen, in dem er durch einen Sachkundigen eine Dichtheitsprüfung durchführen lässt und den Nachweis der Prüfung innerhalb bestimmter Fristen an die SAE übergibt.