Die
► Abwassersatzung [Externer Link]
regelt das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen
der Landeshauptstadt Schwerin (SAE) als abwasserbeseitigungspflichtige
Körperschaft und den zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen
bzw. dezentralen Entwässerungsanlagen Berechtigten und Verpflichteten.