Abwassersatzung

Die ► Abwassersatzung [Externer Link] regelt das öffentlich-rechtliche Verhältnis zwischen der Landeshauptstadt Schwerin (SAE) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft und den zum Anschluss und zur Benutzung der öffentlichen bzw. dezentralen Entwässerungsanlagen Berechtigten und Verpflichteten.