In der Eigenbetriebssatzung sind die Aufgaben und Bereiche der Schweriner Abwasserentsorgung als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin sowie die Befugnisse der Werkleitung und des Werkausschusses festgelegt.
Die aktuelle Satzung gilt in der Fassung der 3. Änderungssatzung, veröffentlicht am 21.02.2022
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