Die Landeshauptstadt Schwerin hat zum 01.01.2021 das Abwasserentsorgungsverhältnis von einer privat-rechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Grundlage umgestellt. Die bis zum 31.12.2020 geltenden Regelungen finden Sie hier.
Anlage 1 zur Abwassersatzung - Einleitbedingungen
Preisblatt für Benutzungsentgelte
gültig bis 31.12.2020