Abwasserqualität

Nach der Reinigung in der Kläranlage wird das Abwasser wieder in den Wasserkreislauf zurück geführt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern regelt in der Selbstüberwachungsverordnung, wie oft an welcher Stelle des Aufbereitungsprozesses Untersuchungen durchzuführen sind. Maßgeblich für die Einleitung in die Vorflut – so nennt man das Gewässer, in das das gereinigte Abwasser geleitet wird – sind die Ablaufwerte.

Für die Einleitung des Abwassers gibt es eine Einleiterlaubnis, in der die Grenz- oder auch Überwachungswerte festgelegt sind, die im Ablauf der Kläranlage nicht überschritten werden dürfen. Die Mindestanforderungen für die Einleitung sind in einer bundesweiten Vorschrift – der Abwasserverordnung – festgeschrieben und richten sich nach der Ausbaugröße der Kläranlage. Je größer eine Anlage ist, je strenger sind auch die Reinigungsanforderungen.

Für die Kläranlage Schwerin mit einer Ausbaugröße von 200.000 Einwohnerwerten gelten die Werte der Größenklasse 5.

Der Abbaugrad der Kläranlage liegt bei allen Parametern nicht nur über dem bundesweiten Durchschnitt, sondern auch über dem Durchschnitt der Bestwerte der Landesgruppen.